3. Generation Bernhard Zindel

Die landwirtschaftlichen Arbeiten mochten ihn zeitlich wohl mehr beansprucht haben als die bauwirtschaftlichen Tätigkeiten. Doch erkannte er in den neu erlassenen Bauvorschriften von 1841 eigentliche Marktlücken und teilte seine Gedanken mit seinem Sohn Thomas.
Der Häuserbau war damals eine ausgesprochene Saisonangelegenheit. Die im Frühjahr übernommenen Arbeiten wurden während des Sommers ausgeführt. Im Herbst gab es dann jeweils nicht mehr all zu viel zu tun. Im Winter wurde sozusagen «Winterschlaf» gemacht.
Der Stadtrodel von Maienfeld
Die verheerenden Brände, von denen Maienfeld mit seinen eng zusammengebauten Häusern und Ställen immer wieder heimgesucht wurde, mögen wohl die Ursache für die Aufnahme dieser und anderer Bauvorschriften in den Stadtrodel gebildet haben.
In der Stadt Maienfeld war damals der von den Bürgern am 7. und 14. Februar 1841 angenommene Stadtrodel in Kraft. Diese Neufassung liegt heute noch in gedruckter Form als «Stadtrodel oder Statutensammlung der Stadtgemeinde Maienfeld» vor.
Art. 17.
In Zukunft sollen in keiner Küche hölzerne Böden oder Decken geduldet werden. Der Boden soll von Steinen, Pflaster oder Ziegel, die Decke mit Pflaster oder anderen nicht brennbaren Stoffen gefertigt werden, bei strenger Strafe im Unterlassungsfall.
Von Bauart der Küchen.
Vom 24. April 1836